VBL:
Nach dem in der Vorwoche beschlossenen sofortigen Saisonabbruch hat der Vorstand der Volleyball Bundesliga (VBL) einstimmig weitere konkrete Entscheidungen bezüglich der Wertung der Spielzeit 2019/20 getroffen.
Die Saison 2019/20 wird in der 2. Bundesliga nicht gewertet. Aus diesem Beschluss folgen zwei Dinge:
- Es gibt keine Meister der 2. Bundesliga.
- Es gibt keine sportlichen Absteiger aus der 2. Bundesliga.
„Da alle Mannschaften, die derzeit auf einem Abstiegsplatz stehen, noch aus eigener Kraft die Chance auf den sportlichen Klassenerhalt besaßen, wollten wir nicht durch irgendeine ersatzweise Wertung in die Abstiegsfrage eingreifen“, begründet VBL-Geschäftsführer Klaus-Peter Jung die Entscheidung.
Aufsteiger aus der Dritten Liga wird es dennoch geben können. Die beiden Regelaufsteiger aus der Dritten Liga können in jedem Fall aufsteigen. Hierzu wird die Staffelstärke der 2. Bundesliga auf 14 Mannschaften erhöht. Sollte in einer Staffel der 2. Bundesliga die Regelstaffelstärke von zwölf Mannschaften nicht erreicht sein, können weitere Mannschaften aufsteigen.
Über die Fortführung der 2. Bundesliga mit einer Regelstaffelstärke von 14 Mannschaften oder einen vermehrten Abstieg nach der Saison 2020/21 entscheidet die Bundesligaversammlung 2020.
Für die 1. Bundesliga hatte der VBL-Vorstand bereits am 12. März 2020 beschlossen, dass es in der Saison 2019/20 weder einen Meister noch sportliche Absteiger geben wird. Eine Entscheidung über die abschließende Rangfolge in der Tabelle wurde verschoben, da von Seiten der CEV noch keine Klarheit über die Zuteilung der Europapokalplätze für die Spielzeit 2020/21 besteht.
(Quelle: www.volleyball-bundesliga.de)
DVV:
Der Vorstand und das Präsidium des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV) haben auf Vorschlag des Bundesspielausschusses die Regelungen zur Wertung der Hallen-Saison 2019/2020 für alle Dritten Ligen und Regionalligen beschlossen.
Der Volleyball-Spielbetrieb der Saison 2019/2020 wurde am 12.03.2020 aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Lage (Covid-19) in Deutschland durch den Deutschen Volleyball-Verband beendet. Der Deutsche Volleyball-Verband sieht sich, angesichts der weiteren Entwicklung der Lage bis heute, in seiner Entscheidung bestätigt. Eine Fortsetzung und die damit mögliche reguläre Beendigung des Spielbetriebes der Saison 2019/2020 ist ausgeschlossen.
Um den Vereinen sowie den Spielausschüssen eine geordnete Vorbereitung auf die Saison 2020/21 zu ermöglichen, hat der Bundesspielausschuss verschiedene Regelungen für die Dritten Ligen und die Regionalligen erarbeitet. Diese betreffen Festlegungen zur Wertung, zum Auf- und Abstieg in der Spielzeit 2019/20 und in der kommenden Saison 2020/21.
Beschlüsse für die Dritten Ligen und Regionalligen:
Meisterschaft
Aufgrund des Abbruchs der Saison 2019/2020 wird der Meister-Titel nicht vergeben.
Auf- und Abstiegsregelung
Für diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen, das heißt sie steigen auf beziehungsweise müssen absteigen.
Aufstiegsspiele am Ende der Saison 2019/2020 finden nicht statt.
Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz sind und rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, erhalten das Angebot, für die Saison 2020/2021 in dieser Spielklasse zu bleiben.
Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz sind und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen, erhalten das Angebot zusätzlich in die höhere Spielklasse aufzusteigen.
Das gilt allerdings nur, wenn die maximale Staffelstärke von 14 Mannschaften in der Saison 2020/2021 nicht überschritten wird. Die spielleitende Stelle der übergeordneten Spielklasse entscheidet darüber abschließend.
Aus den Staffeln, die in der Saison 2020/2021 mit der Maximalanzahl von 14 Mannschaften spielen, steigen am Ende der Saison bis zu 4 Mannschaften ab.
Staffelstärke 2020/2021
Die Saison 2020/2021 wird höchstens mit 14 Mannschaften gespielt. Erreicht eine Staffel die maximale Stärke, kann höchstens eine Stützpunktmannschaft aufgenommen werden.
Spielklassen unterhalb der Regionalligen
Der Spielbetrieb unterhalb der Regionalligen liegt im Zuständigkeitsbereich der Landesverbände. Gemeinsam mit den Landesverbänden möchte der DVV in dieser besonderen Situation eine sportlich faire Lösung für Mannschaften und Vereine entwickeln. Auch wenn möglichst einheitliche Regelungen angestrebt werden, sollen die spezifischen regionalen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
(Quelle: www.volleyball-verband.de)